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Wir sorgen für gute Verhältnisse

Das Vermieten von Wohn- und Gewerberäumen kann ein gutes Geschäft sein – wenn die Räume tatsächlich vermietet sind und es sich um zuverlässige und liquide Mieter handelt. Wir kennen den Markt und verfügen über das notwendige Fachwissen. Mit uns als Partner haben Eigentümer die Gewissheit, die besten Voraussetzungen für die optimale Vermietung ihrer wertvollen Immobilien geschaffen zu haben.

Unsere Mitarbeiter übernehmen zuverlässig und engagiert alle notwendigen Arbeiten, um die Objekte möglichst vollständig mit „guten“ langfristigen Mietern zu belegen und so eine attraktive Rendite zu ermöglichen. Übrigens: unser Honorar ist in der Regel steuerlich absetzbar.

Unsere Leistungen bei der Vermittlung von Mietobjekten umfassen alle notwendigen Bereiche:

  Akquisition

  • Kontaktaufnahme
  • Besichtigung des Mietobjekts
  • Erfassung der Objektdaten
  • Objektgrobanalyse
  • Einschätzung eines aktuellen und erzielbaren Mietpreises

  Werbung

  • Erstellung eines mehrseitigen Exposés
  • 360 ° Panoramarundgang auf unserer Homepage (auf Wunsch)
  • Aktive Positionierung des Angebotes am Markt
  • Anzeigenschaltung in regionalen Printmedien / Büroaushänge
  • Annoncieren auf eigener Homepage und Immobilienportalen
  • Bei Bedarf Vermietungshinweise direkt am Objekt
  • Optional: gemeinsame Vermarktung mit Verbundpartnern

  Vorbereitende Maßnahmen zum Mietvertragsabschluss

  • Professionelle Anwerbung und Auswahl von Mietinteressenten
  • Kontaktieren vorgemerkter Kunden
  • Abstimmung / Koordination mit Interessenten
  • Besichtigung des Mietobjekts mit den Interessenten
  • Bonitätsprüfung der Interessenten
  • Information und Beratung der Eigentümer

  Abschluss des Mietvertrages

  • Erstellung des Mietvertrages nach den Wünschen des Vermieters und im Einklang mit der aktuellen Rechtslage (nur bei Beauftragung)
  • Koordination und Durchführung der Übergabe der Mietsache (nur bei Beauftragung)
  • Eröffnen eines Kautionskontos (nur bei bestehendem Verwaltervertrag)
  • Überwachung der Kautionszahlung des Mieters