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Sondereigentumsverwaltung

Es gibt Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung nicht für die eigene Nutzung erworben haben, sondern als Investment, das vermietet wird. In diesen Fällen bieten wir unsere Unterstützung in Form der Sondereigentumsverwaltung an – ebenfalls als komplettes Leistungspaket. Wir kümmern uns um die allgemeine Verwaltung und kaufmännische Betreuung, von den ersten Verhandlungen mit Mietinteressenten bis hin zur laufenden Begleitung der Mietverhältnisse.

Die Verwaltung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum aus einer Hand garantiert dabei eine einheitlich hohe Qualität durch einen bekannten und bewährten Verwaltungspartner.

  Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs
  • Führen aller notwendigen Verhandlungen mit dem Mieter zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
  • Verhandeln mit Behörden und Dritten
  • Veranlassen der Vermietung von der jeweiligen Wohnung bzw. des Geschäftsraumes nach Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Abschließen des erforderlichen Mietvertrages
  • Kündigen des Mietverhältnisses auf der Grundlage einer speziellen Vollmacht
  • Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
  • Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluss des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache und Erstellung eines Ab- bzw. Übergabeprotokolls
  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Mieter
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels

  Kaufmännische Betreuung

  • Die Verwaltung legt bei einer Bank ein Mietkonto an
  • Einziehen und Verbuchen der Grundmiete, Neben- und Betriebskosten
  • Überwachen des Zahlungseinganges und der Zahlungstermine
  • Mahnung, wenn der Mieter die Mietzahlung versäumt
  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung der Miete nach erfolglosem Mahnverfahren
  • Zahlung sämtlicher die Wohnung betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf der Wohnung ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für die Wohnung aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen
  • Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten
  • Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter der jeweiligen Wohnung
  • Überweisen des Mietüberschusses
  • Festlegen und Überwachen der Mietkaution
  • Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung

  Technische Betreuung

  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen im Einvernehmen mit dem Eigentümer, um die Funktionsfähigkeit der Wohnung zu erhalten
  • Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel
  • Sofortige Erledigung von Notfällen